Aufgrund der rasant ansteigenden Zahlen der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus gelten seit dem 24.10.2020 zum Schutz der Gottesdienstbesucher bis auf weiterss folgende Regelungen:
Die Gläubigen sind verpflichtet, während des gesamten Gottesdienstes einen Mund-NaseSchutz zu tragen. Für alle Sakristeiräume gilt ebenfalls eine Maskenpflicht für alle dort Anwesenden. Gerade in der Sakristei soll darüber hinaus in besonderer Weise auf die Einhaltung des Abstands und die Vemeidung größerer Ansammlungen von Menschen vor und nach der Messe geachtet werden. Sowohl der Gemeindegesang als auch der Gesang einzelner Personen ist grundsätzlich untersagt.Die Gläubigen sollen nach dem Gottesdienst nicht unmittelbar vor der Kirche verweilen, damit es nicht zu größeren Menschenansammlungen kommt.Darüber hinaus behalten die bereits vorhandenen Regeln zu Desinfektion der Hände beim Eintreten in die Kirche ihre Gültigkeit.
Wir danken Ihnen sehr für die Beachtung dieser Regeln, damit wir alle in sicherer Weise den Gottesdienst gemeinsam feiern können.